DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e.V.
DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e.V.
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Text der Satzung vom 09.März 2001

 

 

§ 37  Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Notwendig ist eine ¾ Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Beschluss- unfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die Einladung ist gleichzeitig dem DJK Sportverband Deutsche Jugendkraft, Diözesanverband Essen e.V. vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss (Auszug aus dem Protokoll) ist dem genannten Verband unverzüglich mitzuteilen. Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung, werden der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter gemeinsame Liquidatoren.

Das nach dem Ende der Liquidation noch vorhandene Vereinsmögen fällt an die

 

Pfarrgemeinde St. Joseph, Joseph-Schüller-Platz 1 in 45327 Essen-Katernberg,

 

die es im Sinne der Ziele und Zwecke des DJK Sportverbandes Deutsche Jugendkraft e.V., unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Förderung des Sports zu verwenden hat.

 

 

 

 

 

 

Neu

 

Satzungstext für die Änderung am 10.Februar 2017

 

§ 37  Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“ einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 75% der erschienen stimmberechtigten Mitglieder beschlossenen werden.

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anders beschließt, sind der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied aus dem geschäftsführenden Vorstand gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK Diözesanverbandes Essen e.V.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die

 

Stadt Essen, 45121 Essen, Rathaus

 

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

§ 38 Auflösung durch Fusion

 

Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am

 

Freitag 10. Februar 2017 um 19.30 Uhr ins Pfarrheim

St. Joseph, Essen-Katernberg, Termeerhöfe 10

 

        herzlich ein.

 

        Die Tagesordnung ist wie folgt vorgesehen:

 

 1.   Begrüßung
 2.   Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 3.   Kenntnisnahme des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2016
 4.   Bericht des Vorstandes
 5.   Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2016
 6.   Bericht der Kassenprüfer
 7.   Berichte der Abteilungen
 8.   Aussprache zu den Berichten
 9.   Entlastung des Vorstandes

10. Wahl des Vorstandes

11. Wahl der Kassenprüfer

12. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2017

13. Abstimmung über eine Satzungsänderung

14. Abstimmung über Fusionsgespräche mit Sportfr. Katernberg

15. Abstimmung über eingereichte Anträge
16. Ehrung
17. Verschiedenes

 

zu TOP 15: Anträge sind dem Vorstand 10 Tage vor der Jahreshauptversammlung

     schriftlich zuzuleiten.

 

 

                        Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung.

 

 

   Mit freundlichem Gruß


            W. Bock                      B. Zielesnik                       K. Marcinczyk

             Vorsitzender                          stellv. Vorsitzende                            stellv. Vorsitzender

 

Liebe Mitglieder ,

schon Heute lade ich alle Mitglieder zu unserer

               Jahreshauptversammlung 

am Freitag, den 10.Februar 2017 ein.

Auf dieser JHV werden wir unsere bestehende und gültige Satzung um die angegebenen Paragrafen ändern. Die neue Satzung wird dann auf der Fusionsversammlung, die für Ende April 2017 geplant ist, verabschiedet.

Dieses Jahr wird für unseren Verein, so wie es bis jetzt aussieht, eines der ereignisreichsten Jahre unserer fast schon hundertjährigen Vereinsgeschichte. Es ist die anstehende Fusion mit unseren Nachbarverein Sportfreunde Katernberg und der Umbau und die Komplettsanierung unserer Sportanlage.

Also laß uns die Aufgaben gemeinsam angehen und helft mit, die anstehenden Aufgaben zu meistern.

Glück Auf

 

Willi Bock

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Satzung des Vereins DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e. V.

 

 

 

A. Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Gemeinnützigkeit

§ 4 Verbandsmitgliedschaften

 

B. Vereinsmitgliedschaft

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6 Arten der Mitgliedschaft

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 8 Ausschluss aus dem Verein

 

C. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§   9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug

§ 10 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

 

D. Die Organe des Vereins

§ 11 Die Vereinsorgane

§ 12 Vergütung der Organmitglieder

§ 13 Die Mitgliederversammlung

§ 14 Festsetzung und Form der Tagesordnung

§ 15 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

§ 16 Leitung

§ 17 Wahlen

§ 18 Wahl eines Wahlprüfungsausschusses

§ 19 Protokollführung

§ 20 Der geschäftsführende Vorstand

§ 21 Der erweiterte Vorstand

§ 22 Beschlussfähigkeit des geschäftsführenden Vorstands

§ 23 Kassenprüfer

 

E. Abteilungen

§ 24 Abteilungen

§ 25 Vereinsjugend

 

F. Sonstige Bestimmungen

§ 26 Vereinsordnungen

§ 27 Haftung des Vereins

§ 28 Datenschutz im Verein

 

G. Schlussbestimmungen

§ 29 Austritt aus dem DJK Sportverband e.V.

§ 30 Auflösung des Vereins

§ 31 Auflösung durch Fusion

§ 32 Gültigkeit der Satzung

 

 

A. Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e.V.“

 

Der Verein hat seinen Sitz in Essen und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt er dann den Zusatz „e.V.“.

 

Der Verein wurde am 24. März 2017 gegründet.

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Er fördert Sport insbesondere den Breiten- und Leistungssport.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

  1. entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel- und Übungsbetriebes für

    alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports

     b)       er unterstützt die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes

     c)       er ermöglicht die Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten

          Übungsleitern Trainern und Helfern

     d)       die Durchführung von allgemeinen sportorientierten Jugendveranstaltungen und

          Maßnahmen sowie Turnieren

 

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 4 Verbandsmitgliedschaften

Der Verein ist Mitglied

            - im DJK Sportverband Deutsche Jugendkraft e. V.,

            - des ESPO e. V. und

            - der jeweiligen Fachverbände

 

Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände verbindlich an.

 

Um die Durchführungen der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der geschäftsführende Vorstand den Eintritt oder den Austritt aus Sportfachverbänden beschließen.

 

B. Vereinsmitgliedschaft

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

 

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand. Mit der Unterschrift erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.

 

Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Aufnahmegesuchs für die Beitragspflichten des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres persönlich gegenüber dem Verein zu haften.

 

Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufnahme besteht nicht.

 

 

§ 6 Arten der Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

- ordentlichen Mitgliedern und

- Ehrenmitgliedern

 

Alle Mitglieder können die Angebote des Vereins nutzen und am Spiel- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich um den Verein in besonderem Maße verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden auf Antrag des erweiterten Vorstandes mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

 

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Vereinsmitgliedschaft endet:

            - durch Austritt aus dem Verein (Kündigung)

            - durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8)

            - durch Streichung von der Mitgliederliste

            - mit dem Tod

 

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) bedarf der Schriftform und ist an die Geschäftsadresse des Vereins zu richten. Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter abgemeldet.

Der Austritt kann zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.

Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.

Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.

 

§ 8 Ausschluss aus dem Verein

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied seine Pflichten nicht erfüllt oder in Haltung und Führung dieser Satzung wesentlich widerspricht:

- grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen begeht

- in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt

- sich grob unsportlich verhält

- dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer Gesinnung oder durch Verstoß gegen die Grund-sätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet

 

Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.

Der Ausschließungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu.

 

 

C. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug

Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge und eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Der Verein ist berechtigt zusätzlich Umlagen, Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge zu erheben.

Über die Höhe und Fälligkeit von Gebühren und Umlagen entscheidet der erweiterte Vorstand durch Beschluss. Umlagen können bis zur Höhe des Zweifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden.

Über die Höhe und Fälligkeit von Beiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.

Mitglieder die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der erweiterte Vorstand durch Beschluss festsetzt.

Kosten durch Rücklastschriften trägt das Mitglied.

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift und der E-Mailadresse mitzuteilen.

 

 

§ 10 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelung des BGB gelten, können ihre Mitgliederrechte nicht persönlich ausüben.

Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliederrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind dagegen von der Wahrnehmung ausgeschlossen.

Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind jedoch vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Das Stimmrecht kann jedoch in der Jugendversammlung im vollen Umfang ausgeübt werden.

 

 

 

 

 

 

D. Die Organe des Vereins

§ 11 Die Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung

- der geschäftsführende Vorstand

- der erweiterte Vorstand

 

 

§ 12 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

 

Die Mitglieder des Vorstandes können für ihren Arbeits- und Zeitaufwand pauschale Vergütungen erhalten. Dies geschieht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage (§ 3 Nr. 26a EStG Ehrenamtsfreibetrag).

 

Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach

§ 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.

 

 

§ 13 Die Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung (per Brief oder E-Mail) an die zuletzt dem Verein bekannte Mitgliedsadresse einberufen. Eingeladen werden alle Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 7. Lebensjahr vollendet haben.

 

Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

 

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der geschäftsführende Vorstand des Vereins dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält oder wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen.

 

Gegenstand der Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind ausgeschlossen.

 

 

 

§ 14 Festsetzung und Form der Tagesordnung

Die Tagesordnung setzt der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss fest.

 

Jedes Mitglied kann bis spätestens 31. Januar eines Jahres beim geschäftsführenden Vorstand Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss einen Antragstext mit ausführbarem Inhalt haben.

 

Anträge zur Satzungsänderung müssen den Mitgliedern mit dem Einladungsschreiben schriftlich bekanntgegeben werden, ansonsten sind sie unzulässig.

 

 

§ 15 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

  1. Entgegennahme der Berichte des Vorstands

  2. Entgegennahme des Kassenprüfberichts

  3. Entgegennahme der Haushaltsplanung für das kommende Jahr

  4. Entlastung des Vorstands

  5. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

    f)                  Wahl der Kassenprüfer

    g)    Änderung der Satzung

  6. Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins

  7. Beschlussfassung über Vereinsordnungen

  8. Festlegung der Mitgliederbeiträge

  9. Beschlussfassungen über eingereichte Anträge

     

     

§ 16 Leitung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstands geleitet. Ist kein Mitglied des Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.

Der Versammlungsleiter kann die Leitung der Versammlung auf eine andere Person übertragen.

 

 

§ 17 Wahlen

Stimmberechtigt sind alle erschienenen Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr überschritten haben. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Vorschlagsrecht haben die erschienenen stimmberechtigten Mitglieder und der Vorstand.

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden einzeln gewählt.

Es ist der Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im 1.Wahlgang die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl statt. Gewählt ist im 2.Wahlgang der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmzahl ist kein Kandidat gewählt.

Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 20% der erschienen Stimmberechtigten verlangt wird.

Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder sind wirksam gewählt, wenn die gewählten Kandidaten das Amt angenommen haben.

Alle geschäftsführenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

 

 

§ 18 Wahlprüfungsausschusses

Bei einer von der Mitgliederversammlung gewünschten geheimen Wahl des geschäftsführenden Vorstands, wird ein Wahlprüfungsausschuss vom Versammlungsleiter bestimmt.

Der Wahlprüfungsausschuss überprüft die Gültigkeit der Stimmen und zählt diese aus.

 

 

§ 19 Protokollführung

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

 

§ 20 Der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus:

 

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Kassierer

 

Alle geschäftsführenden Vorstandsmitglieder müssen Mitglied des Vereins sein.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

Der geschäftsführende Vorstand kann Ausschüsse bilden und Beisitzer benennen.

Personalunion zwischen den einzelnen Ämtern des geschäftsführenden Vorstands ist unzulässig.

Der geschäftsführende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer geschäftsführender Vorstand gewählt ist.

Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben und die schriftliche Erklärung in der Mitgliederversammlung vorliegt.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands während der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so kann der geschäftsführende Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.

 

 

§ 21 Beschlussfähigkeit des geschäftsführenden Vorstandes

Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes sind zu protokollieren.

 

In Telefonkonferenzen gefasste Beschlüsse sind innerhalb einer Woche schriftlich zu protokollieren. Per Mail gefasste Beschlüsse sind auszudrucken und zu archivieren.

 

§ 22 Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

 

a)     dem geschäftsführenden Vorstand

b)    Leiter Mitgliederverwaltung

c)     Leiter Öffentlichkeitsarbeit

d)    den Abteilungsleitern

e)     dem Jugendleiter

f)                  Beisitzer

 

Sitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen.

 

 

§ 23 Kassenprüfer

Es sind mindestens zwei Kassenprüfer zu wählen, die nicht dem geschäftsführenden und erweiterten Vorstand angehören dürfen. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Aufgabe der Kassenprüfer ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Belegführung und die rechnerische Richtigkeit einmal im Jahr zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Prüfungsergebnis zu berichten. Wiederwahl ist möglich.

 

 

E. Abteilungen

§ 24 Abteilungen

Innerhalb des Vereins werden für unterschiedliche sportliche Aktivitäten gesonderte Abteillungen eingerichtet. Die Abteilungen sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen des Vereins. Der Vorstand kann die Gründung und Schließung von Abteilungen beschließen.

Jedes Vereinsmitglied kann mehreren Abteilungen angehören.

Jede Abteilung wählt für die Dauer von 2 Jahren einen Abteilungsleiter. Der geschäftsführende Vorstand bestätigt die Abteilungsleiter durch Beschluss. Die Abteilungsleiter sind Mitglied des erweiterten Vorstandes.

Der geschäftsführende Vorstand kann einen Abteilungsleiter durch Beschluss abberufen. Der betroffene Abteilungsleiter ist vorher anzuhören.

Die Abteilungen geben sich eine Abteilungsordnung. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des erweiterten Vorstandes.

 

 

§ 25 Vereinsjugend

Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.

Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die ihr, über den Haushalt des Vereins, zufließenden Mittel unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Vereins.

 

Organe der Vereinsjugend sind:

a)     der Vorsitzende der Jugend und

b)    die Jugendversammlung

 

Der Vorsitzende der Jugend ist Mitglied des erweiterten Vorstandes und soll das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Das Nähere regelt die Jugendordnung, die von der Jugendversammlung des Vereins beschlossen wird und der Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedarf. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.

 

 

F. Sonstige Bestimmungen

§ 26 Vereinsordnungen

Der erweiterte Vorstand ist berechtigt durch Beschluss folgende Ordnungen zu erlassen:

a)     Beitragsordnung

b)    Geschäftsordnung

c)     Jugendordnung

d)    Ehrenordnung

Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 27 Haftung des Vereins

Ehrenamtlich Tätige haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

 

 

§ 28 Datenschutz im Verein

Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

 a)       Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten

 b)       Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind

 c)       Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt

d)        Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als der jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

G. Schlussbestimmungen

§ 29 Austritt aus dem DJK Sportverband e.V.

Der Austritt des Vereins aus dem DJK Sportverband e.V. darf nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt „Austritt aus dem DJK Sportverband e.V.“ einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK Diözesanverbandes Essen e.V. Der Austrittsbeschluss bedarf einer absoluten Mehrheit von 75 % der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.

 

 

§ 30 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“ einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 75% der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossenen werden.

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied aus dem geschäftsführenden Vorstand gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK Diözesanverbandes Essen e.V.

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die

 

                        Stadt Essen, 45121 Essen, Rathaus

 

die es unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Förderung des Sports zu verwenden hat.

 

 

§ 31 Auflösung durch Fusion

Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützige Förderung des Sports zu verwenden hat.

 

 

§ 32 Gültigkeit der Satzung

Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 24. März 2017

beschlossen.

Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Richtigkeit:



________________________ (1.Vorsitzender)



________________________ (stellvertr. Vorsitzender)



________________________ (Kassierer)

 

 

 

 

 

Essen 24. März 2017

 

 

Verschmelzungsvertrag

 

Der Verein      Sportfreunde Katernberg 1913 e.V., im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer VR 1467 eingetragen

im Folgenden der - „übertragende Verein“ - genannt –

wird mit dem Verein    DJK Essen-Katernberg 1919 e.V., im Vereinsregister des Amtsgericht Essen unter der Nummer VR 2288 eingetragen

 

im Folgenden der - „übernehmende Verein“ - genannt -
ohne Abwicklung verschmolzen.

 

 

Die Verschmelzung erfolgt in der Weise, dass der übertragende Verein sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf den übernehmenden Verein überträgt.
(Verschmelzung durch Aufnahme)

 

1. Verschmelzungsstichtag

Der Verschmelzung wird der Jahresabschluss des übertragenden und des aufnehmenden Vereins vom 31.12.2016 zu Grunde gelegt.
Die Übernahme des Vermögens von Sportfreunde Katernberg 1913 e.V. erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2017.
Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.07.2017, im folgenden „Verschmelzungsstichtag“ genannt.
Nutzen und Lasten des Vermögens des übertragenden Vereins gehen von diesem Verschmelzungsstichtag an auf den übernehmenden Verein über.
Ab dem 01.07.2017 erwerben alle Mitglieder des übertragenden Vereins die Mitgliedschaft im übernehmenden Verein. Der übernehmende Verein gewährt jedem Mitglied eine Mitgliedschaft mit dem Mitgliederstatus, wie das Mitglied sie im übertragenden Verein hatte.
In die bisherigen Rechte aus der jeweiligen Mitgliedschaft wird nicht negativ eingegriffen. (Besitzstandswahrung)
Besondere Vorteile oder Rechte werden niemandem gewährt.

2. Feststellung der Satzung

Mit Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erfolgt auch die Zustimmung zu der neuen Satzung des übernehmenden Vereins, die von den Vorständen im Vorfeld erarbeitet wurde.

Der übernehmende Verein ändert seinen Namen in DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e.V.

 

3. Kostentragung

Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten trägt der übernehmende Verein. Sollte die Verschmelzung scheitern, beteiligen sich beide Vereine die entstehenden Kosten je zur Hälfte.

 

4. Abteilungen

Die in den beteiligten Vereinen bestehenden Abteilungen bleiben auch nach der Verschmelzung bestehen. Abteilungen des einen Vereins die in dem anderen ebenfalls vorhanden waren, werden in die fachlich zugeordnete Abteilung aufgenommen und fortgeführt.

5. Sonstige Vereinbarungen

Der neue Vorstand wird auf der gemeinsamen Versammlung gewählt. Die Amtszeit regelt die Satzung.
Die bis zum Verschmelzungsstichtag bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge werden in dem Verschmelzungsverein angerechnet, ohne das dem Mitglied Nachteile entstehen.
Die bisherige Dauer der Mitgliedschaft in den beteiligten Vereinen wird insbesondere für Ehrungen bzgl. der Dauer der Mitgliedschaft anerkannt.
Die Mitgliedsbeiträge werden beibehalten.
Neumitglieder des Vereins (Eintritt nach dem 01.07.2017) zahlen Beiträge gemäß der gültigen Beitragsordnung.
Die Vereine verpflichten sich bis zum Verschmelzungsstichtag keine finanziellen Verpflichtungen einzugehen, ohne die vorherige Genehmigung des Vorstandes des Partnervereins einzuholen. Diese Regelung gilt besonders für Darlehn. Sie betrifft nicht Verträge die mit Trainern oder Spielern geschlossen wurden.

 

6. Geltung des Vertrages

Der Verschmelzungsvertrag wird wirksam, wenn die beteiligten Vereine durch Beschluss zustimmen und der Vertrag durch die bis dahin vertretungsberechtigten Vorstände nach § 26 BGB unterschrieben ist.
Weitere Vereinbarungen werden nicht gewünscht, insbesondere keine Befristungen, Bedingungen oder Rücktrittsrechte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollten die Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag soll in diesem Fall so ausgelegt oder ergänzt bzw. geändert werden, dass eine dem Sinn und Zweck entsprechende angemessene Regelung gilt, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsbeteiligten gewollt haben.

 

 

Essen-Katernberg 24.03.2017

 

 

Für                                                                             Für

 

DJK Essen-Katernberg 1919 e.V.                         Sportfreunde Katernberg 1913 e.V.

 

 

 

_________________________                                _________________________

1.Vorsitzender                                                                                      1. Vorsitzender

 

 

 

__________________________________                                          ________________________________

 

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur Verschmelzungsversammlung der Vereine
DJK Katernberg 19 e.V. und Sportfreunde Katernberg 1913 e.V.

am

 

Freitag 24. März 2017 um 20.00 Uhr ins Pfarrheim

St. Joseph, Essen-Katernberg, Termeerhöfe 10

 

herzlich ein.

 

Die Tagesordnung ist wie folgt vorgesehen:

 

1.    Begrüßung
2.    Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.    Vorstellung des Verschmelzungsvertrages

4.    Abstimmung über den Verschmelzungsvertrag

5.    Vorstellung der Satzung des gemeinsamen Vereins

Die Satzung liegt dieser Einladung bei, ist im Vereinsheim ausgelegt oder kann auf unserer Homepage eingesehen werden.

6.    Genehmigung der Satzung des gemeinsamen Vereins
7.    Wahl des Versammlungsleiters
8.    Wahl des neuen Vorstandes gemäß der abgestimmten Satzung
9.    Wahl der Kassenprüfer gemäß der abgestimmten Satzung
10. Verschiedenes

 

      Wir hoffen,dass bei dieser Versammlung, die unseren mutigen Schritt in die Zukunft

      des Sports in Katernberg unterstreicht,viele Mitglieder dabei sind.

 

      Mit freundlichem Gruß die Vorstände der Vereine

 

  DJK Katernberg 1919 e.V.:                            W. Bock, B. Zielesnik, K. Marcinczyk

                                                                M. Müller, H. Schmidt,

 

  Sportfreunde Katernberg 1913 e.V.:   D. Dittmer, H. Kutsch

Liebe Mitglieder ,

schon Heute lade ich alle Mitglieder zur

               Verschmelzungsversammlung 

der Vereine: DJK Essen Katernberg 1919e.V.

und

Sportfreunde Katernberg 1913 e.V.

                                       am Freitag, den 24.März 2017 ein.

Auf dieser Versammlung wird der Schritt in die Zukunft des Sports in Katernberg

beschlossen. Wir hoffen das viele Mitglieder an dieser Versammlung teilnehmen

und mit uns den mutigen Schritt, gemeinsam, in die Zukunft gehen 

Also laß uns die Aufgaben gemeinsam angehen und helft mit, die anstehenden Aufgaben zu meistern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Willi Bock

 

Am Freitag ,den 24.März 2017 sind die Vereine DJK Essen Katernberg 1919 e.V.

und der Verein Sportfreunde Katernberg 1913 zu einen Verein verschmolzen.

Einhundert fünfzig anwesende Vereinsmitglieder beider Vereine stellten die Weichen für die sportliche Zukunft in Essener Ortsteil Katernberg und stimmten auf der Verschmelzungsversammlung diesen Schritt einstimmig zu. Der Verein

DJK Sportfreunde Katernberg 13/19 e.V.

wurde ins Leben gerufen.

Der Geschäftsführer des Essener Sportbund e.V. ( ESPO ) Wolfgang Rohrberg

leitete die Versammlung und sprach von einen wichtigen und sehr guten Schritt

für den Sport im Ortsteil Katernberg und auch für den gesamten Essener Sport.

Zum geschäftsführenden Vorstand wurde zum ersten Vorsitzenden

Herr Willi Bock, zum stellvertretenen Vorsitzenden Herr Herbert Kutsch, zum ersten Kassierer Herr Helmut Schmidt gewählt.

Den erweiterten Vorstand gehören in folgenden Aufgabenbereichen an:

Stellvertr.Kassierer Gerd Velten, Leiterin Mitgliederverwaltung Birgit Zielesnik,

Leiter Öffentlichkeitsarbeit Manfred Müller, Abteilungsleiter Fußball

Klaus Marcinczyk, stellvertr.Abteilungsleiter Fußball Dieter Bußmann,

Sportliche Leitung Kevin Kutsch und Stefan Rodek, Leiterin Breitensport

Conny Bredenfeld, Kraftsportabbteilung Udo und Manfred Broll sowie für die Tischtennisabteilung Bernhard Bock.

Herr Rohrberg wünschte den neu gewählten Vorstand, allen Mitgliedern und Anwesenden ein gutes und erfolgreiches Gelingen in allen jetzt anstehenden Aufgaben und Arbeiten um den neu gegründeten Verein ein festes und sicheres Fundament zu schaffen und zu geben.

Manfred Müller

 

25.03.2017

DJK Katernberg 1919 & Sportfreunde Katernberg 1913

                        verschmelzen und der Verein

                    DJK Sportfreunde Katernberg 13/19

                                 wurde gegründet.

 

28.09.2017

 

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

 

 

 

Liebe Mitglieder,

was wir bereits auf der Verschmelzungsversammlung am 24.März 2017 beschlossen haben, muss noch einmal aus juristischen Gründen auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung notariell bestätigt werden. Diese außerordentliche Mitgliederversammlung findet am

 

Freitag 20. Oktober 2017 um 19.30 Uhr im Pfarrheim

St. Joseph, Essen-Katernberg, Termeerhöfe 10

 

statt.

 

Die Tagesordnung ist wie folgt vorgesehen:

1.   Begrüßung und Erklärung der Notwendigkeit der Versammlung
2.   Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.   Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses zum Verschmelzungsvertrag vom

      24.03.2017 in notarieller Form

4.   Vorstellung des Verschmelzungsberichts

5.   Abstimmung über Verzichtserklärungen:

       a) der Prüfung der Verschmelzung

       b) auf Rechtsmittel gegen getroffene Beschlüsse

       c) auf Rechtsmittel wegen formeller Fehler bei der Einladung der Versammlung

           am 24.03.2017

6.   Hinweis auf die Schlussbilanz der Vereinskasse zum 31.12.2016 und zum

       30.06.2017

7.   Wahl eines Versammlungsleiters
8.   Wahl des neuen Vorstandes
9.   Schlusswort
 

Der Verschmelzungsvertrag, der Verschmelzungsbericht, sowie die Schlussbilanzen der Vereinskasse liegen mit Versandt dieser Einladung im Vereinsheim zur Einsichtnahme aus.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Der Vorstand

                   

 

 

6. Spieltag der Kreisliga A Gruppe 1 Essen N/W

am Sonntag, den 24.09.2017

DJK Sportfreunde  Katernberg  – SG Altenessen 3:0 (0:0)

 

Erster Heimsieg der Saison

 

Bei herrlichem Sonnenschein fanden sich wieder zahlreiche Zuschauer am Lindenbruch ein, um im dritten Heimspiel der Saison den ersten “Heimdreier“ zu bejubeln. Zu Gast war die Mannschaft unseres Ex-Trainers Christian Rolnik, SG Altenessen.

Unsere Elf hatte von Beginn an die Spielkontrolle und konnte sich auch hochkarätige Torchancen erspielen, die jedoch allesamt vergeben wurden. So wartete man trotz spielerischer Überlegenheit und reichlich Ballbesitz auch nach 2 /1/2 Heimspielen noch immer auf den ersten Treffer.

Doch bereits eine Minute nach der Pause war der Bann endlich gebrochen. Sertac Tepe wurde im 16er gefoult und den fälligen Strafstoß verwandelte Volkan Yerek in der 46. Minute zum 1:0. Im Gefühl der Überlegenheit ließ unsere Elf mehr und mehr nach und leistet sich unnötige Abspielfehler im Spielaufbau. Nur mit reichlich Glück blieb es in dieser Phase trotz einer hochkarätigen Kopfballchance für SGA beim 1:0. Unser Kapitän Mo Basar sorgte mit einem Doppelpack in der 84. und 86. Minute dann für die Entscheidung.

 

Am nächsten Sonntag um 15:00 Uhr geht es zum Derby an den “Hallo“ gegen unseren Nachbarn und Aufsteiger FC Stoppenberg.

 

Tore für DJK SF: 1:0 Volkan Yerek (FE. 46. Min.), 2:0 (84. Min.) und 3:0 (86. Min.) Muhammed Basar

           

Aufstellung: Nass, Erlebach, Buhren, Jügel, Yerek, Basar, Tepe (Löffler 79.Min.), Hunder, Vinken, Jakubowski (Stock 68.Min.), Campe (Pinke 64.Min.)

 

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19.09.2016

Endlich konnte unsere 1.Mannschaft gestern ihren ersten

Saisonsieg gegen den SuS Haarzopf verbuchen. In einen

Kampfbetonten, aber fairen Spiel von beiden Seiten geführt konnte

unsere Mannschaft das Spielfeld mit einen verdienten 4:1 Sieg am

Ende verlassen. Es war für unsere Mannschaft ein hartes Stück Arbeit

sagte der Trainer Predag Crnogaj nach dem Spiel. Der Tabellennachbar

SuS Haarzopf hat uns alles abverlangt und war selber über die gesamte

Spielzeit immer gefährlich. Beide Mannschaft haben den Kampf von

der ersten bis zu letzten Spielminute angenommen, beide wollten den

Sieg und boten den Zuschauern eine immer spannend bleibende Partie.

Manfred Müller

 

 

 

12.09.2016

Auch das sechste Meisterschaftspiel der Saison konnte unsere 1.Mannschaft nicht

gewinnen und wartet weiterhin auf den ersten Saisonsieg.

Obwohl die Mannschaft ihr Heimspiel gegen BW Mintard sehr gut begann und sich eine

frühe 1:0 Führung erarbeitete und im Verlauf der ersten Halbzeit mehrere Möglichkeiten

hatte die Führung auszubauen. Allerdings gewährte man den Gegner immer mehr Zugriff

aufs Spiel und eine schon geklärte Situation im eigenen 16-er führte durch eine Unaufmerksamkeit zum, für Mintard verdienten 1:1 Ausgleichtreffer.Kurz vor der Halbzeit

musste unsere Mannschaft noch einen Foulelfmeter gegen sich hinnehmen den Mintard

zur 2:1 Pausenführung nutzte. In der zweiten Halbzeit gelang es unsere Mannschaft nicht

mehr die Partie noch für sich zum guten zu wenden. Eine kompakt stehende Mintarder

Mannschaft war nicht mehr entscheidend in Verlegenheit zu bringen. Ein leichtsinniger

Fehler unseres Spielers im Mittelfeld schloss der BW Mintard mit einen schnellen Angriff

zum 3:1 Sieg ab.

Auch die zweite Mannschaft kommt nicht so richtig im Tritt.Noch ohne Punktgewinn in

der Saison 16/17 verlor man auch Gestern das Heimspiel gegen TuS Helene mit 0:2.

In einer Ausgeglichenen Partie in der unsere Mannschaft ihre Vielzahl an Tormöglichkeiten

nicht zu nutzen wusste, war die Mannschaft von TuS Helene vor dem Tor einfach abgebrühter

und nutzte ihre Möglichkeiten zum 2:0 Sieg.

 

Manfred Müller

 

14.08.2016

1.Mannschaft verliert in den Schlußminuten zwei Punkte durch einen umstrittenen Foulelfmeter

und trennt sich im ersten Meisterschaftsspiel der Saison 16/17 beim TuS Holsterhausen mit

einen 3:3. Eigentlich sah man kurz vor Spielende als sicherer Sieger aus, allerdings waren

zwei Entscheidungen des Schiedsrichter in den Schlußminuten entscheident dafür das dieses

nicht gelang. Eine gelb rote Karte für unsere Nummer 10 Muhammed Basar, kurz vor Spielende

und der Elfmeterpfiff des Schiedsrichter in der Nachspielzeit. Zuvor hatten die Zuschauer

eine durchaus gute Partie gesehen. Beide Mannschaften lieferten sich ein kampf betontes Spiel

mit vielen Torraum Szenen. Allerdings sah man auch beiden Mannschaften Phasenweise an,

das man sich am ersten Spieltag befand und die Abstimmung untereinander noch zu verbessern

ist. Dieses wird unsere Mannschaft im nächsten Spiel ( Mittwoch, den 17.08.16, 19:30 Uhr ) an

der Meerbruchstraße gegen den SV Vogelheim sicher gelingen um den ersten Sieg einzufahren

Manfred Müller

25.07.2016

Preussen - Cup

 

Unsere 1.Mannschaft spielt beim diesjährigen Preussen - Cup ein gutes

Vorbereitungs - Turnier. Nach erfolgreicher Gruppenphase zog man ins

Achtelfinale ein, in den man am Sonntag den ESC Rellinghausen nach

Elfmeterschießen mit 12 : 11 Toren besiegen konnte. In einen spannenden

Spiel stand es nach der regulären Spielzeit 4 : 4. Nun spielt unsere 1.Mannschaft

am Dienstag, den 26.07.16 um 18:00 Uhr das Viertelfinale gegen den VFB Frohnhausen.

Auch dort wird man versuchen alles zu geben um den nächsten Schritt im Turnier

zu machen und der soll in Richtung Halbfinale gehen.

M.Müller

 

       Albert-Schmid Gedächtnis – Turnier 2016

 

                Turnier für Alt-Herren-Mannschaften ab Ü32

 

Die DJK Essen Katernberg 1919 e.V. richtet am 03.Oktober 2016

Auf der Sportanlage an der Meerbruchstaße in Essen-Katernberg

ein Kleinfeldturnier für Alte-Herren Mannschaften aus.

Hierzu sind alle interessiert Alte-Herren Mannschaften aus den

Raum Essen und Umgebung recht herzlich eingeladen.

Wir planen ein Teilnehmerfeld von 16 Mannschaften, die in vier

Gruppen gegeneinander antreten sollen. Die Mannschaften

Treten mit 6 Feldspielern und einen Torwart an.

 

Falls bei Euch Interesse besteht an diesen Turnier mit Eurer

AH Mannschaft teilzunehmen habt Ihr die Möglichkeit Euch

telefonisch unter 0209 / 492357 bei Manfred Müller oder per

Mail an : M.Mueller.Plange@t-online.de oder

an : djk-katernberg19@t-online.de anzumelden.

 

Eckdaten :

 

Kleinfeldturnier

6 Feldspieler und 1 Torwart

Beginn : ca. 12:00 Uhr

Spielplan : ca. 2 Wochen vor Turnierbeginn

Trainer

 

Jörg Wilde    0177/324 23 59

12.07.2016

und Sie taten es wieder, die 19- er Familie und befreundete Gastmannschaften trafen

sich zum neunzehnten mal, am letzten Samstag, auf dem heimischen Sportplatz an der

Meerbruchstraße und spielten Ihren, den vor neunzehn Jahren, ins Leben gerufenen         19- Cup aus. Laut des ersten Vorsitzenden fand dieser 19-er Cup letztmalig auf Asche

statt. Man hoft das der Umbau der Platzanlage an der Meerbruchstraße im nächsten

Jahr abgeschlossen ist und man sich beim zwanzigsten 19-er Cup auf den lang erwarteten Kunstrasen - Spielflächen wieder trift. Aber trotz aller dem hatten alle Teilnehmer und Besucher viel Spaß und Freude am letzten Samstag an der Meerbruchstraße. Die sportlichen Leistungen der Fußballer standen diesmal nicht

unbedingt im Fokus, sondern die Geselligkeit und Gemütlichkeit wurde mit vielen netten

und intensiven Gesprächen mit Freunden, Gästen und Mitgliedern bei kühlen Getränken und Grillgut gepflegt und gefestigt. Für die Statistiker sollte hier trotzdem erwähnt werden,

das die 2.Mannschaft im diesen Jahr die Asche als Turniersieger verlassen konnte.

Manfred Müller

Vorbereitung (nicht öffentlich)

Vordruck Kündigung der Mitgliedschaft
Fußballer sollten diese per eingeschriebenen Brief übersenden
Kündigung.pdf
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Datum Spielort Art Mannschaft Gegner Anstoß/Ergebnis
Sonntag, 31.01.2016 Haedenkampstr. F 1. Mannschaft Tgd.E.- West 15:00 Uhr
Sonntag, 31.01.2016 Meerbruchstraße F 2. Mannschaft Hansa Scholven 13:00 Uhr
Samstag, 30.01.2016     Bambini Spielfrei  

Samstag,   30.01.2016

Meerbruchstraße M F-Jugend SC Phönix 12:00 Uhr
Samstag, 30.01.2016

Raumerstraße

Helmut Rahn Sportanlage

M E1-Jugend SC Phönix 13:00 Uhr
Samstag, 30.01.2016

Frintroperstraße

 Wasserturm

M E2-Jugend DJK Adler Union Essen 13:00Uhr
Samstag, 30.01.2016     Alte Herren I Spielfrei  

Samstag, 30.01.2016

Meerbruchstraße F Alte Herren II TGD Essen West 15:00 Uhr
Samstag, 30.01.2016     Herren Ü50 spielfrei  
Spargelmarkt.pdf
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Hier finden Sie uns

DJK Sportfreunde-Katernberg 13/19 e.V.

Sportanlage Meerbruchstaße

Kontakt

Rufen Sie einfach unsere Ansprechpartner an:

Webseite:      0160 /  561 12 29

 

Fußball Senioren: 

                       0177 / 876 20 76

Fußball Jugend:

                     0152 / 0485 94 35

 

Breitensport:

0201 / 30 01 24

0176 / 954 144 24

Tischtennis:

0201 / 35 56 88

Badminton:

0201 / 37 58 81

 

Kraftsport:          

                            0201 / 30 78 09

 

Boxgymnastik:   

                            0201 / 44 20 66

 

Email: webmaster@djk-katernberg19.de

 

 

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