Auf Grundlage von § 11 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sit- zung am 18. März 2011 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt:
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein begründeter Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist
der für erwachsene Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, die sich in Berufsausbildung befinden, fallen a) aus dem Familienbeitrag heraus und sind b) nicht mehr der Kinder-, Schüler- und Studentenbei- tragsgruppe
zuzuordnen. Es wird der für Erwachsene übliche Beitrag fällig.
Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Für die Mitglieder der Fußballabteilung beträgt die Gebühr 15,00 €. Die Aufnahmegebühr für Mitglieder anderer Abteilungen beträgt 7,00 €. Die Erhebung der
Aufnahmegebühr erfolgt mit dem ersten Beitragseinzug.
Die Beitragskassierung wird über das Bankeinzugsverfahren der Sparkasse Essen geregelt.
Die Beiträge sind bei vierteljährlicher Zahlungsweise jeweils am 1. eines Quartals (1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.), bei halbjährlicher Zahlungsweise am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres und bei
jährlicher Zahlungsweise am 1. Januar des Jahres fällig.
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.
Mitglieder die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen zusätzlich zum Monatsbei- trag eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 € / Mon.
Bei nicht erfolgtem Bankeinzug, den das Mitglied zu vertreten hat, sind die Bankgebühren (Rücklastschriften), und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2,00 € durch das Mitglied zu
tragen.
Diese Beitragsordnung bleibt bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
Essen, 18. März 2011